Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1991 - XII ARZ 23/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4049
BGH, 25.09.1991 - XII ARZ 23/91 (https://dejure.org/1991,4049)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - XII ARZ 23/91 (https://dejure.org/1991,4049)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - XII ARZ 23/91 (https://dejure.org/1991,4049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1696
    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für ein Abänderungsverfahren

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ARZ 23/91
    Bei dieser Sachlage kann offenbleiben, ob sich die gleiche Rechtsfolge daraus ergibt, daß das Amtsgericht Kaufbeuren das Verfahren mit bindender Wirkung an das Amtsgericht Singen abgegeben hat oder ob einer Bindungswirkung entgegensteht, daß die mit der Sache bisher befaßten Amtsgerichte weder dem Stadtjugendamt als Beteiligten noch den Eltern zur Frage der örtlichen Zuständigkeit das rechtliche Gehör gewährt haben (vgl. dazu BGHZ 71, 69, 72).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 25/90

    Sachliche Zuständigkeit in Pflegschaftssachen - Gerichtsstandsbestimmung

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ARZ 23/91
    Wie der Senat durch Beschluß vom 11. Juli 1990 (XII ARZ 25/90 - FamRZ 1990, 1101 m.w.N.) entschieden hat, handelt es sich bei dem Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB um ein selbständiges Verfahren.
  • BGH, 25.01.1995 - XII ARZ 1/95

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in Familiensachen der freiwilligen

    Maßgeblich ist gemäß §§ 36 Abs. 1, 43 Abs. 1 FGG der Wohnsitz des Kindes im Zeitpunkt der Befassung des Gerichts mit der Angelegenheit (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 - XII ARZ 25/90 - FamRZ 1990, 1101 und vom 25. September 1991 - XII ARZ 23/91 - FamRZ 1992, 170).
  • BGH, 09.02.1994 - XII ARZ 4/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei fehlender Bekanntmachung die

    Die örtliche Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren nach §§ 1696 Abs. 3, 1671 Abs. 5 BGB bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Kindes im Zeitpunkt der Befassung des Gerichts mit der Angelegenheit (§§ 621 Abs. 2 Satz 2 ZPO i.V. mit 36 Abs. 1, 43 Abs. 1 FGG; vgl. Senatsbeschlüssevom 11. Juli 1990 - XII ARZ 25/90 - FamRZ 1990, 1101 undvom 25. September 1991 - XII ARZ 23/91 - FamRZ 1992, 170).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht